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Allgemeine Nutzungsbedingungen der MediGaPa für Nutzer

1. Vertragsverhältnisse und Geltungsbereich

1.1. Die MediGaPa, Inhaber Atilla Colak, Achenfeldstraße 6, 82467 Garmisch-Partenkirchen („MediGaPa“) betreibt eine Online-Plattform („MediGaPa-Plattform“), über die Besteller – insbesondere Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie Arztpraxen – Krankenfahrten für Patienten buchen können.

1.2. Die MediGaPa-Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen, sofern MediGaPa dies nicht im Einzelfall ausdrücklich zulässt.

1.3. MediGaPa führt gebuchte Krankenfahrten teils mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal selbst durch („Eigenfahrten“) und vermittelt diese teils an angeschlossene, rechtlich selbstständige Taxi-, Mietwagen- und Krankenfahrdienste („Partnerunternehmen“). Partnerunternehmen erhalten von MediGaPa ein eigenes Profil auf der MediGaPa-Plattform. Besteller und Partnerunternehmen werden nachfolgend gemeinsam als „Nutzer“ bezeichnet.

1.4. Bei Eigenfahrten kommt der Beförderungsvertrag zwischen dem Besteller und MediGaPa zustande. Bei vermittelten Fahrten kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Besteller und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande; MediGaPa wird insoweit nicht Vertragspartei und handelt ausschließlich als Vermittler.

1.5. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der MediGaPa-Plattform. Für die Durchführung von Eigenfahrten gelten ergänzend die jeweilige Buchung sowie die gesetzlichen Vorschriften. Bestehen besondere Nutzungsbedingungen für Besteller oder für Partnerunternehmen, gelten diese ergänzend.

1.6. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Nutzung jeweils gültige Fassung dieser Nutzungsbedingungen.

2. Benutzerkonto

2.1. Die Nutzung der MediGaPa-Plattform setzt eine Registrierung und das Anlegen eines Benutzerkontos voraus. MediGaPa schaltet das Benutzerkonto nach Prüfung frei. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

2.2. MediGaPa kann die Freischaltung verweigern oder ein bestehendes Benutzerkonto sperren, insbesondere wenn der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt oder unrichtige Angaben gemacht hat.

2.3. Über das Benutzerkonto können von einem Besteller berechtigte Personen (z. B. Mitarbeiter einer Klinik) Krankenfahrten für Patienten buchen und verwalten. Der Besteller stellt sicher, dass nur befugte Personen Zugriff auf das Benutzerkonto erhalten.

2.4. Alle Angaben im Benutzerkonto müssen vollständig, richtig und aktuell sein. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Nutzer haftet für eine missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten, soweit er diese zu vertreten hat.

2.5. Bei Anhaltspunkten für eine unbefugte Nutzung des Benutzerkontos hat der Nutzer MediGaPa unverzüglich zu informieren.

3. Leistungsumfang und Verfügbarkeit

3.1. Der Leistungsumfang der MediGaPa-Plattform umfasst insbesondere die Bereitstellung von Benutzerkonten, die Buchung von Krankenfahrten, die Weiterleitung und Bestätigung von Transportaufträgen, die Vermittlung von Fahrten an Partnerunternehmen, die Ermittlung voraussichtlicher Ankunftszeiten sowie weitere Services zur Organisation und Optimierung von Krankenfahrten (z. B. Routenplanung, Monitoring, Statusbenachrichtigungen).

3.2. MediGaPa ist berechtigt, den Leistungsumfang der MediGaPa-Plattform jederzeit nach billigem Ermessen zu erweitern, einzuschränken oder zu ändern, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist.

3.3. Ein Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der MediGaPa-Plattform besteht nicht. Die Verfügbarkeit kann insbesondere durch Wartungsarbeiten, Systemausfälle, Störungen bei Telekommunikations- und Netzbetreibern sowie durch höhere Gewalt eingeschränkt sein. MediGaPa bemüht sich, planbare Wartungsarbeiten möglichst außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchzuführen.

3.4. Über die MediGaPa-Plattform angezeigte Zeiten, Routen, Statusmeldungen und Verfügbarkeiten sind Prognosen bzw. organisatorische Hinweise, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Verkehrsaufkommen, Witterung, Einsatzlage, technische Störungen und sonstige Umstände können zu Abweichungen führen.

4. Buchung und Durchführung von Krankenfahrten

4.1. Mit der Buchung einer Krankenfahrt über die MediGaPa-Plattform gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung zustande – bei Eigenfahrten durch MediGaPa, bei vermittelten Fahrten durch das jeweilige Partnerunternehmen.

4.2. Ob eine Fahrt als Eigenfahrt durchgeführt oder an ein Partnerunternehmen vermittelt wird, bestimmt MediGaPa nach Verfügbarkeit und Eignung. Ein Anspruch des Bestellers auf Durchführung durch ein bestimmtes Unternehmen besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3. Die MediGaPa-Plattform ist nicht für Notfälle, Rettungsdiensteinsätze oder Krankentransporte bestimmt, bei denen während der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung oder die besondere Einrichtung eines Krankenkraftwagens erforderlich ist. In solchen Fällen sind die jeweils zuständigen Notfall-, Rettungs- oder Krankentransportstrukturen zu nutzen.

4.4. Der Besteller stellt sicher, dass die für die Fahrt erforderlichen Angaben – insbesondere Abhol- und Zielort, Zeitpunkt, Art der erforderlichen Beförderung, Mobilitätseinschränkungen, erforderliche Hilfsmittel, Begleitpersonen sowie etwaige besondere Anforderungen des Patienten – vollständig und richtig sind. Der Besteller ist dafür verantwortlich, vor der Buchung zu prüfen, ob die gewünschte Krankenfahrt für den Zustand des Patienten geeignet ist.

4.5. Soweit für eine Krankenfahrt ärztliche Verordnungen, Kostenübernahmen, Genehmigungen oder sonstige Nachweise erforderlich sind, ist der Besteller für deren rechtzeitige Beschaffung und Richtigkeit verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.6. Buchungen können kostenlos storniert werden, solange das ausführende Fahrzeug die Anfahrt noch nicht begonnen hat. Hat das ausführende Fahrzeug die Anfahrt bereits begonnen, können die dadurch entstandenen angemessenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

5. Abrechnung von Krankenfahrten

5.1. Die Abrechnung von Eigenfahrten erfolgt zwischen MediGaPa und dem Besteller bzw. – soweit zulässig und vereinbart – unmittelbar mit der Krankenkasse, einem sonstigen Kostenträger oder einem Abrechnungsdienstleister.

5.2. Die Abrechnung vermittelter Fahrten erfolgt zwischen dem Besteller und dem jeweiligen Partnerunternehmen bzw. den beteiligten Kostenträgern. MediGaPa ist insoweit nicht zur Abrechnung verpflichtet und nicht verpflichtet, in Abrechnungsfragen zwischen den Nutzern zu vermitteln.

6. Nutzungsgebühren für die MediGaPa-Plattform

6.1. Für Besteller ist die Nutzung der MediGaPa-Plattform kostenlos.

6.2. Partnerunternehmen zahlen für über die MediGaPa-Plattform vermittelte Fahrten eine Provision (Vermittlungsgebühr). Höhe und Abrechnung der Provision richten sich nach der mit dem jeweiligen Partnerunternehmen getroffenen gesonderten Vereinbarung.

6.3. Entgelte für die Beförderungsleistung selbst sind von den vorstehenden Regelungen zu unterscheiden.

7. Einräumung von Nutzungsrechten

7.1. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der MediGaPa-Plattform und ihren Bestandteilen (insbesondere Software, Datenbanken, Marken und Inhalte) liegen bei MediGaPa bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

7.2. MediGaPa räumt dem Nutzer für die Dauer der Nutzung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht ein, die MediGaPa-Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.

7.3. Die Nutzung ist auf die eigenen Zwecke des Nutzers beschränkt. Eine darüber hinausgehende Verwertung der Leistungen oder Inhalte der MediGaPa-Plattform – insbesondere eine eigenständige kommerzielle Weitervermittlung von Krankenfahrten unter Nutzung der Plattform – ist ohne vorherige Zustimmung von MediGaPa nicht gestattet.

7.4. Dem Nutzer ist es untersagt, die MediGaPa-Plattform bzw. die zugrunde liegende Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten, zu bearbeiten, umzugestalten oder zu unterlizenzieren. Untersagt sind ferner das Dekompilieren, Disassemblieren und sonstige Zurückentwickeln („Reverse Engineering“), soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.

8. Haftung gegenüber Nutzern

8.1. Für die Durchführung von Eigenfahrten haftet MediGaPa als Beförderer nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und der gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Bei vermittelten Fahrten wird MediGaPa nicht Vertragspartei des Beförderungsvertrags und haftet daher nicht für Schäden aus dem Abschluss oder der Durchführung dieser Beförderungsverträge; insoweit haften die Nutzer einander nach den zwischen ihnen vereinbarten Bedingungen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften. Für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer eigenen Vermittlungs- und Plattformleistungen haftet MediGaPa nach den nachfolgenden Bestimmungen.

8.3. MediGaPa haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MediGaPa nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

8.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Sie gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MediGaPa.

9. Datenschutz und Patientendaten

9.1. MediGaPa verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.medigapa.de/datenschutz.php

9.2. Im Rahmen der Buchung und Durchführung von Krankenfahrten werden personenbezogene Daten von Patienten verarbeitet, die besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO) umfassen können. Der Besteller stellt sicher, dass er zur Übermittlung dieser Daten an MediGaPa berechtigt ist und die betroffenen Personen im erforderlichen Umfang informiert wurden.

9.3. Soweit MediGaPa personenbezogene Daten im Auftrag eines Nutzers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

9.4. MediGaPa gibt personenbezogene Daten an Partnerunternehmen und sonstige Beteiligte weiter, soweit dies für die Buchung, Vermittlung und Durchführung der Krankenfahrten erforderlich ist.

9.5. Partnerunternehmen verarbeiten die ihnen für die jeweilige Fahrt übermittelten personenbezogenen Daten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung, soweit sie Zwecke und Mittel der Verarbeitung selbst bestimmen. Abweichende datenschutzrechtliche Vereinbarungen bleiben unberührt.

10. Textform

10.1. Mitteilungen, Nachrichten und Veröffentlichungen erfolgen in Textform (insbesondere über die MediGaPa-Plattform oder per E-Mail), soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

10.2. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen Nutzungsbedingungen vor. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11. Nutzungsdauer

11.1. Der Zugang zur MediGaPa-Plattform wird auf unbestimmte Zeit gewährt.

11.2. Der Nutzer kann die Nutzung der MediGaPa-Plattform jederzeit beenden. MediGaPa ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit angemessener Frist zu kündigen sowie den Betrieb der MediGaPa-Plattform einzustellen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits geschlossene Beförderungsverträge bleiben hiervon unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. MediGaPa behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen aus sachlichen Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der technischen oder organisatorischen Anforderungen der MediGaPa-Plattform oder des Leistungsumfangs, soweit die Änderungen die Nutzer nicht unangemessen benachteiligen und nicht gegen Treu und Glauben verstoßen. Über Änderungen werden die Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen sowie unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs ist MediGaPa berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit angemessener Frist zu kündigen. Die bisherige Fassung tritt mit Ablauf der Widerspruchsfrist außer Kraft.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.4. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen der Sitz von MediGaPa, soweit gesetzlich zulässig.


Stand: Juni 2026